Kaminkehrer

Wussten Sie, dass jeder Eigentümer oder Verfügungsberechtigte selbst für die Beauftragung zur Reinigung der Feuerungsanlage verantwortlich ist? Jeder Eigentümer oder Verfügungsberechtigte einer Feuerungsanlage muss von sich aus, regelmäßig wiederkehrend, einen Kaminkehrermeister mit der Reinigung seiner Anlage beauftragen.

Wissenswertes rund um den Rauchfangkehrer


Wechsel des Kaminkehrers 

Sofern ein Kaminkehrerwechsel gewünscht wird, gilt es zu beachten, dass der bisher beauftragte Rauchfangkehrer unverzüglich und unentgeltlich einen schriftlichen Bericht über die zuletzt erfolgte Kehrung und über den Zustand des Kehrobjektes an den für die Zukunft beauftragten Rauchfangkehrer, an die Gemeinde und an die Inhaber des Kehrobjektes zu übermitteln hat. Der Wechsel des Rauchfangkehrers darf nicht während der Heizperiode und nicht später als vier Wochen vor dem nächstfolgenden Kehrtermin vorgenommen werden. Ein Wechsel des für ein Kehrobjekt beauftragten Rauchfangkehrers ist grundsätzlich nur innerhalb des Kehrgebietes möglich.

Der Rauchfangkehrer hat die Durchführung und den Zeitpunkt der Reinigung durch Eintragung in das Rauchfangkehrerbuch (erhältlich bei der Gemeinde) oder sonst in geeigneter Weise zu bestätigen. Allfällige Beanstandungen der Feuerungsanlage werden vom Rauchfangkehrer schriftlich bekanntgegeben und sind unverzüglich zu beheben.


Kehrgebiete

Vereinbaren Sie mit Ihrem Rauchfangkehrer frühzeitig einen Kehrtermin, damit Ihre Heizungsanlage auch in der nächsten Heizperiode problemlos und energiesparend funktioniert.

Mit den Reinigungsarbeiten betraut werden können jene Rauchfangkehrer, in deren Kehrgebiet das Kehrobjekt liegt. Die Marktgemeinde Egg ist dem Kehrgebiet 6 zugeteilt. Die Kaminkehrer des Kehrgebietes 6 sind

 

Sven Fabian KönigKaminkehrer, Dienstleistungen
Armin SutterlütyKaminkehrer, Dienstleistungen
Alexander SpöttlKaminkehrer, Dienstleistungen